So läuft Ihre Kündigungsschutzklage ab
Ein strukturierter Ablauf gibt Ihnen Sicherheit und Planbarkeit. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie wir gemeinsam gegen Ihre Kündigung vorgehen.
Erstkontakt & Dokumentenprüfung
Sie kontaktieren uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Senden Sie uns Ihre Kündigungsdokumente zu (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, evtl. Betriebsratsanhörung). Wir prüfen innerhalb von 24 Stunden:
- Formelle Wirksamkeit der Kündigung
- Einhaltung der Kündigungsfristen
- Kündigungsgründe und deren Rechtmäßigkeit
- Ihre individuellen Erfolgsaussichten
Diese Ersteinschätzung ist für Sie unverbindlich.
Mandatserteilung & Strategieplanung
Nach positiver Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch (telefonisch oder vor Ort) die Strategie. Wir erläutern Ihnen:
- Konkrete Erfolgsaussichten und Risiken
- Mögliche Verfahrensergebnisse (Weiterbeschäftigung oder Abfindung)
- Kostenrisiken und Finanzierung
- Zeitlicher Ablauf und Dauer des Verfahrens
Wir klären die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder besprechen alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Anschließend erteilen Sie uns das Mandat.
Klageeinreichung beim Arbeitsgericht
Wir bereiten die Kündigungsschutzklage professionell und rechtssicher vor. Die Klage wird fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Inhalt der Klage:
- Detaillierte Darstellung der Unwirksamkeit der Kündigung
- Rechtliche Begründung
- Beweisanträge
- Klageantrag (Feststellung der Unwirksamkeit)
Sie erhalten eine Kopie aller eingereichten Dokumente zur Transparenz. Das Gericht stellt die Klage dem Arbeitgeber zu, der dann Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.
Gütetermin vor Gericht
Das Arbeitsgericht lädt zu einem ersten Verhandlungstermin (Gütetermin). Dieser findet in der Regel 6-10 Wochen nach Klageeinreichung statt. Ablauf des Gütetermins:
- Vorsitzender Richter führt das Verfahren
- Beide Parteien tragen ihre Position vor
- Richter gibt erste rechtliche Einschätzung
- Vergleichsverhandlungen werden geführt
Wir vertreten Sie kompetent vor Gericht und verhandeln hart für Ihre Interessen. In über 70% der Fälle kommt es bereits hier zu einer gütlichen Einigung mit Abfindungszahlung.
Vergleichsverhandlung oder Kammertermin
Falls im Gütetermin keine Einigung erzielt wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
A) Weitere Vergleichsverhandlungen: Wir verhandeln außergerichtlich weiter für Ihre bestmögliche Abfindung. Oft kommt es noch vor dem Kammertermin zu einer Einigung.
B) Kammertermin (streitiges Verfahren): Vor der Kammer (3 Richter) wird Ihr Fall verhandelt. Es werden Zeugen gehört und Beweise aufgenommen. Am Ende erfolgt ein Urteil. Unser Ziel ist immer die optimale Lösung für Sie – sei es durch Vergleich oder Urteil.
Erfolgreicher Abschluss
Nach positivem Urteil oder Vergleich:
- Sie erhalten Ihre vereinbarte Abfindung
- Oder: Weiterbeschäftigung im Unternehmen
- Wir prüfen und verhandeln das Arbeitszeugnis
- Reibungsloser Abschluss des Arbeitsverhältnisses
Die Abfindung wird in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen nach Vergleichsabschluss oder rechtskräftigem Urteil ausgezahlt.