So läuft Ihre Kündigungsschutzklage ab

Ein strukturierter Ablauf gibt Ihnen Sicherheit und Planbarkeit. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie wir gemeinsam gegen Ihre Kündigung vorgehen.

⚠️ Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen Zeit nach Erhalt der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen! Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verlängert werden.
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Erstkontakt & Dokumentenprüfung

Sie kontaktieren uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Senden Sie uns Ihre Kündigungsdokumente zu (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, evtl. Betriebsratsanhörung). Wir prüfen innerhalb von 24 Stunden:

  • Formelle Wirksamkeit der Kündigung
  • Einhaltung der Kündigungsfristen
  • Kündigungsgründe und deren Rechtmäßigkeit
  • Ihre individuellen Erfolgsaussichten

Diese Ersteinschätzung ist für Sie unverbindlich.

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Mandatserteilung & Strategieplanung

Nach positiver Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch (telefonisch oder vor Ort) die Strategie. Wir erläutern Ihnen:

  • Konkrete Erfolgsaussichten und Risiken
  • Mögliche Verfahrensergebnisse (Weiterbeschäftigung oder Abfindung)
  • Kostenrisiken und Finanzierung
  • Zeitlicher Ablauf und Dauer des Verfahrens

Wir klären die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder besprechen alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Anschließend erteilen Sie uns das Mandat.

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Klageeinreichung beim Arbeitsgericht

Wir bereiten die Kündigungsschutzklage professionell und rechtssicher vor. Die Klage wird fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Inhalt der Klage:

  • Detaillierte Darstellung der Unwirksamkeit der Kündigung
  • Rechtliche Begründung
  • Beweisanträge
  • Klageantrag (Feststellung der Unwirksamkeit)

Sie erhalten eine Kopie aller eingereichten Dokumente zur Transparenz. Das Gericht stellt die Klage dem Arbeitgeber zu, der dann Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.

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Gütetermin vor Gericht

Das Arbeitsgericht lädt zu einem ersten Verhandlungstermin (Gütetermin). Dieser findet in der Regel 6-10 Wochen nach Klageeinreichung statt. Ablauf des Gütetermins:

  • Vorsitzender Richter führt das Verfahren
  • Beide Parteien tragen ihre Position vor
  • Richter gibt erste rechtliche Einschätzung
  • Vergleichsverhandlungen werden geführt

Wir vertreten Sie kompetent vor Gericht und verhandeln hart für Ihre Interessen. In über 70% der Fälle kommt es bereits hier zu einer gütlichen Einigung mit Abfindungszahlung.

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Vergleichsverhandlung oder Kammertermin

Falls im Gütetermin keine Einigung erzielt wird, gibt es zwei Möglichkeiten:

A) Weitere Vergleichsverhandlungen: Wir verhandeln außergerichtlich weiter für Ihre bestmögliche Abfindung. Oft kommt es noch vor dem Kammertermin zu einer Einigung.

B) Kammertermin (streitiges Verfahren): Vor der Kammer (3 Richter) wird Ihr Fall verhandelt. Es werden Zeugen gehört und Beweise aufgenommen. Am Ende erfolgt ein Urteil. Unser Ziel ist immer die optimale Lösung für Sie – sei es durch Vergleich oder Urteil.

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Erfolgreicher Abschluss

Nach positivem Urteil oder Vergleich:

  • Sie erhalten Ihre vereinbarte Abfindung
  • Oder: Weiterbeschäftigung im Unternehmen
  • Wir prüfen und verhandeln das Arbeitszeugnis
  • Reibungsloser Abschluss des Arbeitsverhältnisses

Die Abfindung wird in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen nach Vergleichsabschluss oder rechtskräftigem Urteil ausgezahlt.

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