Im Kündigungsschutzprozess kommt es immer wieder vor, dass der Arbeitgeber ein sogenanntes Anerkenntnis abgibt. Viele Mandanten fragen sich dann, was das genau bedeutet und welche Folgen es hat. Ein Anerkenntnis bedeutet, dass der Arbeitgeber die Klage des Arbeitnehmers akzeptiert und zugibt, dass die Kündigung unwirksam ist. Das Gericht erlässt daraufhin ein Anerkenntnisurteil, in dem festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde.
Was bedeutet das aber für den Arbeitnehmer ?
Die wichtigste Wirkung ist, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich so weiterbesteht, als hätte es die Kündigung nie gegeben. Der Arbeitnehmer hat damit sofort einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Außerdem schuldet der Arbeitgeber den vollen Lohn ab dem Zeitpunkt, ab dem die Kündigung eigentlich hätte wirken sollen, weil er sich im sogenannten Annahmeverzug befindet. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss nachzahlen, auch wenn er den Arbeitnehmer tatsächlich nicht beschäftigt hat.
Ein Anerkenntnis ist für Arbeitnehmer im Grunde ein voller Erfolg: Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, die Kündigung ist vom Tisch und die offenen Gehälter können eingefordert werden. Anders als bei einem Vergleich gibt es keine Abfindungsklauseln oder Abgeltungsregelungen, sondern der Arbeitnehmer erhält schlicht die Rechte, die ihm ohnehin zugestanden hätten.
Wichtig ist jedoch, dass die Ansprüche auf Annahmeverzugslohn und weitere Nebenleistungen, wie etwa Urlaubsansprüche oder Sonderzahlungen, im Anschluss auch tatsächlich geltend gemacht werden.
In der Praxis bedeutet ein Anerkenntnis also, dass die Kündigung unwirksam war und der Arbeitnehmer gewonnen hat. Damit verbunden ist aber meist noch die Aufgabe, die finanziellen Ansprüche durchzusetzen.
Hierbei ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, um den vollen Lohn sowie alle Nebenansprüche erfolgreich einzufordern.